FÜR BETRIEBE MIT MEHR ALS 10 BESCHÄFTIGTEN

Bewusste Prävention. Bewusst gesund bleiben.

Wenn Ihr Unternehmen über zehn Mitarbeiter beschäftigt sind, dann wird die schriftliche Vereinbarung über die betriebsärztliche bzw. arbeitsmedizinische sowie sicherheitstechnische Regelbetreuung zwingend notwendig. Die arbeitsmedizinische Betreuung besteht aus zwei Bausteinen: Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung.

Ohne Betriebsarzt geht es nicht

Für die Grundbetreuung gelten feste Einsatzzeiten – abhängig von der Betriebsart. Und zwar gemeinsam für den Betriebsarzt Dr. med. Schlünzen sowie für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Zeit dafür ist pro Mitarbeiter berufsgenossenschaftlich festgeschrieben (siehe „WZ-Codes“, Anmerk.: WZ=Wirtschaftszweige). Je nach Branchenzugehörigkeit fallen 0,5 h, 1,5 h oder 2,5 h Gesamt-Einsatzzeit pro Beschäftigten und Jahr an. Auf den Bereich Arbeitsmedizin sollen dabei mindestens 20% – besser jedoch 40-50% – der Gesamt-Einsatzzeit ent-fallen.

Die Grundbetreuung umfasst Basisleistungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, die unabhängig von der Größe des Betriebes anfallen. In der betriebsspezifischen Betreuung wird darüber hinaus der individuelle Bedarf im Unternehmen untersucht.

Einsatzzeiten und welche Aufgabenfelder unter anderem zu berücksichtigen sind, sind in der DGUV Vorschrift2 geregelt.

WEITERE THEMEN

  • Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten
  • Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten
  • Alternative bedarfsorientierte Betreuung

Adresse

Schlosspraxis Dres. Schlünzen
Dr. med. Heinz-Jörg Schlünzen
Dr. med. Jeannie-Manon Schlünzen
Schloss Hagen – Schloss Str. 16
24253 Probsteierhagen
Tel: +49 (0)4348 – 91 71 0

E-Mail: info@schlosspraxis.net

Öffnungszeiten Privatpatienten & Selbstzahler

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Di. 08.00 – 13.00 Uhr und 16.00 – 19.00 Uhr
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