FAHRERLAUBNISVERORDNUNG

Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für den Führerschein PKW, LKW, Bus, Personenbeförderung

Für die Erteilung eines Führerscheins zur Personenbeförderung bzw. für Berufskraftfahrer sind, je nach Klassen, ärztliche Untersuchungen und medizinische Tauglichkeitstests bezüglich der körperlichen und psychomentalen Leistungsfähigkeit erforderlich. Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) regelt die Erteilung und Verlängerung von Führerscheinen (Fahrerlaubnis) und die Führerscheinklassen. Ziel der verkehrsmedizinischen Untersuchungen ist es, die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr zu prüfen und zu dokumentieren.

Taxi- und Busfahrer (Führerscheinklassen D, DE) benötigen alle 5 Jahre:

  • Anamnese
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation
  • Ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FEV
  • Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FEV
  • Konzentrations- und Reaktionstest nach Anlage 5.2 FEV (dieser wird bei Busfahrern mit FK D ab dem 47.
  • Lebensjahr und bei Taxifahrern (FzF) ab dem 57. Lebensjahr obligatorisch)
  • Gesichtsfeldprüfung (Perimetrie)

LKW-Fahrer (Führerscheinklassen C, CE) benötigen alle 5 Jahre bzw. als Ersterwerber und ab dem 47. Lebensjahr:

  • Anamnese
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation
  • Ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FEV
  • Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FEV
  • Gesichtsfeldprüfung (Perimetrie)
  • Ergeben sich bei der Untersuchung Hinweise auf schwerwiegende Erkrankungen, die in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung detailliert aufgeführt sind, wie z.B. Diabetes, Epilepsie, Bluthochdruck, Herzerkrankungen, Suchterkrankungen…, muss die Fahreignung durch eine weitergehende fachärztliche Untersuchung beurteilt werden.

PKW- und Motorradfahrer (Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1 E):

  • Sehtestbescheinigung nach § 12 (Anlage 6.1 u. 6.2 FEV)

In der Schlosspraxis führen wir folgende Leistungen durch:

  • Ärztliche Basisuntersuchung
  • Sehtest
  • Gesichtsfeldbestimmung (Perimetrie)
  • Kontrastsehen
  • Computergestützter psychometrischer Leistungstest (Reaktionstest) (Corporal Plus)
  • Ärztliche Bescheinigung / Gutachten (auf Wunsch sofort nach Abschluss der Untersuchung)

Bitte bringen Sie dazu mit:

  • Antragsunterlagen
  • Gültiger Personalausweis oder
  • Reisepass
  • Brille / Kontaktlinsen
  • Ggf. Hörgerät, falls Sie eines benötigen
  • Befunde und Berichte von Ihren behandelnden Ärzten mit einer Aussage zur Fahreignung, wenn Sie chronische Erkrankungen haben wie z. B.:

– Herz-Kreislauferkrankungen (Bluthochdruck, koronare Herzkrankheit etc.)
– Diabetes mellitus
– Psychische Erkrankungen
– Lungenerkrankungen (Asthma)
– Neurologische Erkrankungen

Adresse

Schlosspraxis Dres. Schlünzen
Dr. med. Heinz-Jörg Schlünzen
Dr. med. Jeannie-Manon Schlünzen
Schloss Hagen – Schloss Str. 16
24253 Probsteierhagen
Tel: +49 (0)4348 – 91 71 0

E-Mail: info@schlosspraxis.net

Öffnungszeiten Privatpatienten & Selbstzahler

Mo. 08.00 – 19.00 Uhr
Di. 08.00 – 19.00 Uhr 
Mi. 08.00 – 14.00 Uhr
Do. 08.00 – 19.00 Uhr 
Fr. 09.00 – 15.00 Uhr

 

Termin nur nach Vereinbarung

Sprechzeiten für Kassenpatienten

Mo. 16.00 – 19.00 Uhr
Do 08.00 – 11.00 Uhr

 

 

 

Die Diagnostik Terminvergabe ist  auch außerhalb der Sprechstunde möglich.